Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 18.12.2003

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2005,20486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.11.2005 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2005,20486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. November 2005 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2005,20486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zeiten des Bezuges einer berufsbezogenen Zuwendung; Anwartschaften auf zusätzliche Altersversorgung; Feststellung der Zugehörigkeitszeiten zu einem Zusatzversorgungssystem; Kriterien der Überführung der Versorgungssysteme und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Die Überführung als Ganzes diene einem wichtigen Gemeinwohlbelangen, indem mit der Rechtsangleichung im Rentenrecht zugleich die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung insgesamt erhalten bleibe (BVerfG, Urteil vom 28.04.1999 - Az.: 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1 f; BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005, NJW 2005, 2213 f. ).

    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Schutz des Eigentumsrechts nicht anders als Rentenansprüche und Rentenanwartschaften genießen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind (vgl. BVerfGE 100, 1, 32 f).

    Aus den gutachtenmäßig erstellten und insoweit nicht mehr fallbezogenen Ausführungen wird ersichtlich, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers die sogenannte "System-Entscheidung", die vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen 1 BvR 32/95 und 1 BvR 2105/95 am 28.04.1999 bestätigt wurde, grundsätzlich in Frage stellt und hier im Wesentlichen seine Rechtsauffassung, die sich auch zahlreichen Publikationen des Prozessbevollmächtigten entnehmen lässt (vgl. u.a. Christoph/Mäder, Versorgungsüberleitung ohne Ende, ZVSH/SGB 2005, 195 ff mit weiteren Nennungen) referiert.

  • RG, 08.04.1899 - I 51/99

    1. Bezieht sich die gesetzliche Formvorschrift für die Abtretung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Das Sozialgericht hat die Streitakten eines vor dem Sozialgericht Düsseldorf und dem LSG NRW geführten Vorprozesses - Aktenzeichen: S 6 SF 51/99 bzw. L 16 B 1/00 SF - beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Sach- und Streitstand der Gerichtsakte, die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die beigezogene Gerichtsakte aus dem ruhenden Verfahren des Sozialgerichts Düsseldorf - Az.: S 6 SF 51/99 / L 16 B 1/00 SF - Bezug genommen.

    Was die von anderen ehemaligen Ballettmitgliedern im Zusammenhang mit dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2002 offensichtlich angestrengten Menschenrechtsbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betrifft, mit denen sich diese gegen die Beendigung der Weiterzahlung der berufsbezogenen Zuwendung wenden, könnte der Ausgang dieser Verfahren allenfalls im Rahmen der immer noch anhängigen Leistungs-(Zahlungs-) Klage S 6 SF 51/99 / L 16 B 1/00 SF von Interesse sein.

  • BVerfG, 02.07.2002 - 1 BvR 2544/95

    Einstellung der berufsbezogenen Zuwendungen an Ballettmitglieder in der Deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Mit Beschluss vom 02.07.2002 (1 BvR 2544/95, 1944/97, 2270/00) hat das Bundesverfassungsgericht drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundene Verfassungsbeschwerden, mit denen die Einstellung von Leistungen auf der Grundlage der Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR zum 31.12.1991 gerügt wurde, mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen.

    Beides ist aber nicht erfolgt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Die Überführung als Ganzes diene einem wichtigen Gemeinwohlbelangen, indem mit der Rechtsangleichung im Rentenrecht zugleich die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung insgesamt erhalten bleibe (BVerfG, Urteil vom 28.04.1999 - Az.: 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1 f; BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005, NJW 2005, 2213 f. ).
  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 32/95

    Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit verdeutlicht, dass die angegriffenen Vorschriften des Einigungsvertrages und die auf ihr beruhenden Gerichtsentscheidungen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 14.09.1995, BSGE 76, 274) die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht in ihrem Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz verletzt und sie auch nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz i.V.m. mit den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes betroffen sind.
  • EGMR, 15.05.2003 - 72203/01

    RISSMANN, HÖLLER et LOTH contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - L 14 RA 81/03
    Ebenso wenig vermag der Senat eine Vergleichbarkeit mit den Grundrechtspositionen solcher Betroffener erkennen, die sich gegen die im Rahmen der Abwicklung der Bodenreform mit Artikel 233 § 11 Abs. 3 und Artikel 233 § 12 Abs. 2 und 3 BGBEG geschaffene gesetzliche Verpflichtung privater Grundstückseigentümer zur unentgeltlichen Auflassung ihrer Grundstücke an den Fiskus wenden (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Beschluss vom 15.05.2003, Az.: 72203/01, 72552/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Im Hinblick auf die zahlreichen bereits vorliegenden höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (dazu bereits oben unter 3.) zur zeitlichen Begrenzung des Vertrauensschutzes bei der Überführung der in der DDR und nach deren Vorschriften erworbenen Rechte, Ansprüche und Anwartschaften aus der SV und der FZR sowie den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI besteht - insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR vom 25.9.2007 - 12923/03 - keine Veranlassung, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und dem BVerfG vorzulegen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2005, Az L 14 RA 81/03, juris RdNr 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2008, Az L 3 R 1895/05, juris RdNr 55; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.11.2010, Az L 22 R 1457/08, juris RdNr 64 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2011 Az L 33 R 231/10 WA, juris RdNr 63; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.8.2011, Az L 1 R 184/09, juris RdNr 16).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23924
LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2003,23924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.12.2003 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2003,23924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - L 14 RA 81/03 (https://dejure.org/2003,23924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Altersrente; Zulässigkeit der prozessualen Trennung und isolierten Behandlung einzelner Rechtsfragen der Rentenberechnung; Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch wie bei den Ansprüchen auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich (vgl. hierzu BGH vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88 in BGHZ 107, 236 sowie Lauterbach, a.a.O., Anm.2B.b zu § 301. Selbst bei unterstellter Teilbarkeit von Berechnungsfaktoren wäre bei Trennung und Teilurteil noch als verbindende Klammer ein Grundurteil darüber notwendig, ob der Gesamtanspruch dem Grunde nach besteht oder nicht besteht - siehe BGH vom 10.10.1991 - III ZR 93/90 in NJW 1992, 511 zum Schadensersatz).

    Dies ist nicht vereinbar mit der vom Sozialgericht durch den Trennungsbeschluss vorbehaltenen Möglichkeit, dass gleichwohl Rechte des Klägers durch denselben Verwaltungsakt beeinträchtigt sein könnten und ein den Verwaltungsakt abänderndes Urteil noch ergehen könnte (Zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen vgl. auch BGH vom 10.10.1991, a.a.O., mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung; BGH vom 12.01.1999, a.a.O.; BSG vom 21.09.1967 - 2 RU 65/66 in BSGE 27, 142).

    Statt der erfolgten Aufhebung des - unzulässigen - Teilurteils wäre zur Verhinderung einer wiederholten Entscheidung derselben Sache in erster und zweiter Instanz für den Senat lediglich noch die Möglichkeit verblieben, den in erster Instanz anhängig gebliebenen Streitgegenstand in zweiter Instanz durch Beschluss an sich zu ziehen und dann im Berufungsverfahren umfassend über alle Rechtsfragen zu entscheiden (so BGH vom 12.01.1999, a.a.O., unter Hinweis auf BGH vom 10.10.1991, a.a.O.).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch wie bei den Ansprüchen auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich (vgl. hierzu BGH vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88 in BGHZ 107, 236 sowie Lauterbach, a.a.O., Anm.2B.b zu § 301. Selbst bei unterstellter Teilbarkeit von Berechnungsfaktoren wäre bei Trennung und Teilurteil noch als verbindende Klammer ein Grundurteil darüber notwendig, ob der Gesamtanspruch dem Grunde nach besteht oder nicht besteht - siehe BGH vom 10.10.1991 - III ZR 93/90 in NJW 1992, 511 zum Schadensersatz).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Ein Teilurteil liegt nämlich dann vor, wenn im Urteil selbst oder in eindeutigen Begleitumständen zum Ausdruck gekommen ist, dass nicht umfassend und abschließend im "Gesamtverfahren" entschieden werden sollte; dabei kommt es auf die Urteilsbezeichnung nicht an (Meyer-Ladewig, a.a.O., Anm.3b zu § 125; BGH vom 22.01.1999 - VI ZR 77/98 in NJW 1999, 1035, BVerwG vom 22.02.1994 - 9 B 510/93 in NVwZ 1994, 1116).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 9 B 510.93

    Teilurteil - Unvollständiges Vollendurteil - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Ein Teilurteil liegt nämlich dann vor, wenn im Urteil selbst oder in eindeutigen Begleitumständen zum Ausdruck gekommen ist, dass nicht umfassend und abschließend im "Gesamtverfahren" entschieden werden sollte; dabei kommt es auf die Urteilsbezeichnung nicht an (Meyer-Ladewig, a.a.O., Anm.3b zu § 125; BGH vom 22.01.1999 - VI ZR 77/98 in NJW 1999, 1035, BVerwG vom 22.02.1994 - 9 B 510/93 in NVwZ 1994, 1116).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Es würde dann eine unzulässige "Elementenfeststellungsklage" vorliegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, Anm.9 zu § 55 im Allgemeinen mit vielen Beispielen sowie BSG vom 11.12.1956 - 1 RA 109/55 in BSGE 4, 184 und vom 29.06.1977 - 11 RA 94/76 in SozR 1500 § 161 Nr. 16 zu den einzelnen Faktoren der Rentenberechnung wie Grundbetrag und Ersatzzeit).
  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 65/66

    Voraussetzungen eines Teilurteils - Leistungsfeststellung - Änderung maßgebender

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Dies ist nicht vereinbar mit der vom Sozialgericht durch den Trennungsbeschluss vorbehaltenen Möglichkeit, dass gleichwohl Rechte des Klägers durch denselben Verwaltungsakt beeinträchtigt sein könnten und ein den Verwaltungsakt abänderndes Urteil noch ergehen könnte (Zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen vgl. auch BGH vom 10.10.1991, a.a.O., mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung; BGH vom 12.01.1999, a.a.O.; BSG vom 21.09.1967 - 2 RU 65/66 in BSGE 27, 142).
  • BSG, 11.12.1956 - 1 RA 109/55
    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Es würde dann eine unzulässige "Elementenfeststellungsklage" vorliegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, Anm.9 zu § 55 im Allgemeinen mit vielen Beispielen sowie BSG vom 11.12.1956 - 1 RA 109/55 in BSGE 4, 184 und vom 29.06.1977 - 11 RA 94/76 in SozR 1500 § 161 Nr. 16 zu den einzelnen Faktoren der Rentenberechnung wie Grundbetrag und Ersatzzeit).
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 888/55
    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 81/03
    Die zweite Alternative knüpft an einen Teil eines einzigen Anspruchs an und ist nur (vgl. Lauterbach, a.a.O., Anm. 2 zu § 301; Meyer-Ladewig, a.a.O., Anm.3a zu § 125 sowie zahlreiche BSG-Urteile, z.B. in BSGE 7, 3 ff., 12, 185 ff., 27, 142 ff.) unter folgenden kumulativen Voraussetzungen zulässig: a) Teilbarkeit des Streitverhältnisses b) Entscheidungsreife eines Teils und c) Unabhängigkeit vom restlichen Stoff.
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